§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge über Hausmeister-, Betreuungs- und Pflegeleistungen zwischen RAT Gebäudeservice, Kollwitzstraße 76, 10435 Berlin, und dem jeweiligen Auftraggeber – Hausverwaltung, Eigentümergemeinschaft, Unternehmen oder Privatperson. Sie gelten sowohl für laufende Betreuungsverträge als auch für einzelne, klar abgegrenzte Aufträge wie eine Wohnungsübergabe oder einen einmaligen Heckenschnitt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Für einzelne Leistungsarten, etwa Winterdienst oder Wohnungsübergaben, können ergänzende Regelungen im jeweiligen Auftrag festgelegt werden, die dieser Fassung vorgehen. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und dem Einzelvertrag gilt vorrangig, was im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen, soweit diese Bedingungen im Einzelfall davon abweichen und eine Abweichung zulasten des Verbrauchers unzulässig wäre.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung
Ein Vertrag entsteht, sobald der Auftraggeber ein vorliegendes Angebot annimmt oder eine Beauftragung schriftlich bestätigt. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Leistungsverzeichnis, das Bestandteil des jeweiligen Vertrags wird und die vereinbarten Aufgaben, Turnus und Zuständigkeiten benennt. Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform, etwa per E-Mail, damit beide Seiten jederzeit nachvollziehen können, was vereinbart wurde. Leistungen, die nach geltendem Recht nur durch befähigte Fachbetriebe erbracht werden dürfen – zum Beispiel Elektro-, Gas- oder Aufzugsprüfungen –, sind nicht Bestandteil dieses Vertrags, soweit nicht ausdrücklich als Koordinationsleistung vereinbart. Eine solche Koordinationsleistung umfasst Terminierung, Zugang und Begleitung, nicht jedoch die Prüfung selbst.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot oder Leistungsverzeichnis genannten Preise, für Gewerbekunden zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Bei Privatkunden werden die Preise als Endpreise inklusive Umsatzsteuer ausgewiesen. Zusätzlicher Aufwand, der über den vereinbarten Rahmen hinausgeht, wird nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber abgerechnet, sodass keine unerwarteten Positionen entstehen. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb der im Angebot genannten Frist zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, einschließlich der gesetzlichen Verzugszinsen.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
Laufende Betreuungsverträge werden für die im Einzelvertrag genannte Dauer geschlossen und verlängern sich, sofern vereinbart, automatisch um den dort genannten Zeitraum, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Die jeweilige Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Einzelvertrag und richtet sich nach Objektgröße und vereinbartem Leistungsumfang. Unabhängig davon kann jede Vertragspartei fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – etwa eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. Einzelaufträge ohne laufende Betreuung enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Zugänge, Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung stehen, etwa Zutritt zu Objekten, Schlüssel, Zugangscodes oder aktuelle Pläne. Bei Wohnanlagen mit mehreren Aufgängen umfasst dies auch eine verlässliche Ansprechperson je Gebäudeteil, damit sich einzelne Rückfragen nicht über die gesamte Verwaltung ziehen. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang betreffen können – zum Beispiel ein Eigentümerwechsel oder eine neue Hausverwaltung –, sind zeitnah mitzuteilen, damit Zuständigkeiten und Ansprechpartner aktuell bleiben. Auch Umbauten oder Sanierungsarbeiten, die Zugänge oder Flächen vorübergehend verändern, sollten frühzeitig angekündigt werden. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers.
§ 6 Schlüssel und Zutritt
Übergebene Schlüssel werden nach dem Vier-Augen-Prinzip verwaltet und in einem Schlüsseljournal dokumentiert, das Ausgabe und Rückgabe nachvollziehbar festhält. Der Auftraggeber wird über Verlust oder Beschädigung unverzüglich informiert. Bei Vertragsende werden übergebene Schlüssel zurückgegeben, sofern nicht eine anschließende Betreuung vereinbart ist. Kosten für einen Schließanlagenwechsel infolge eines nachweislichen Verschuldens einer Vertragspartei trägt die verursachende Seite; im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
§ 7 Haftung
Für Schäden, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen, begrenzt auf den Umfang der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Führt ein beauftragter Fachbetrieb Arbeiten in eigener Verantwortung aus, haftet dieser Fachbetrieb für dabei entstehende Schäden, nicht der Auftragnehmer als Koordinator. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Diese Regelung berührt keine Ansprüche aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie keine Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallen, werden ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen verarbeitet, insbesondere im Rahmen der digitalen Einsatzdokumentation mit Tickets, Checklisten und Bildbelegen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, etwa an beauftragte Fachbetriebe im Rahmen einer konkreten Maßnahme. Daten von Bewohnerinnen und Bewohnern werden nur im notwendigen Umfang verarbeitet. Weitere Einzelheiten regelt die gesonderte Datenschutzerklärung dieser Website.
§ 9 Einsatz von Nachunternehmern und Fachbetrieben
Für Leistungen, die eine besondere Qualifikation erfordern oder gesetzlich nur durch befähigte Fachbetriebe erbracht werden dürfen, kann der Auftragnehmer geeignete Nachunternehmer oder Fachfirmen beauftragen. Dies gilt insbesondere für Elektro-, Gas- und Heizungsarbeiten, für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen sowie für Schädlingsbekämpfung mit Bioziden und größere Baumpflegearbeiten. Der Auftragnehmer wählt solche Fachbetriebe sorgfältig aus, koordiniert Termine und Zugang und dokumentiert das Ergebnis; für die fachliche Ausführung selbst haftet der jeweilige Fachbetrieb. Über den Einsatz von Nachunternehmern wird der Auftraggeber auf Nachfrage informiert.
§ 10 Kommunikation und Dokumentation
Meldungen, Rückfragen und Freigaben werden nach Möglichkeit über die vereinbarten digitalen Wege abgewickelt, etwa per Ticketsystem, E-Mail oder Telefon. Einsätze im Rahmen der laufenden Betreuung werden mit Checklisten, Bildbelegen und Zeitmarke dokumentiert; diese Dokumentation kann auf Wunsch als PDF zusammengestellt werden, etwa zur Vorlage bei einer Eigentümerversammlung. Für dringende Meldungen außerhalb der üblichen Erreichbarkeit gelten die gesondert vereinbarten Regelungen zur Bereitschaft nach § 1 dieser Bedingungen in Verbindung mit dem jeweiligen Einzelvertrag.
§ 11 Schlussbestimmungen
Erweist sich eine einzelne Klausel dieser Bedingungen als unwirksam, ändert das nichts an der Gültigkeit der übrigen Regelungen; die betroffene Klausel wird dann durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Ergebnis am ehesten entspricht. Für Verträge nach diesen Bedingungen gilt deutsches Recht. Soweit rechtlich zulässig, ist Berlin – als Sitz des Auftragnehmers – der Ort, an dem Streitigkeiten geklärt werden. Abweichungen von diesen Bedingungen oder vom jeweiligen Einzelvertrag müssen schriftlich festgehalten werden, damit sie gelten. Diese Bedingungen werden bei Bedarf an geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst; maßgeblich ist stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
Fragen zu einzelnen Punkten dieser Bedingungen beantworten wir gern im persönlichen Gespräch über die Seite Kontakt; eine Orientierung zu üblichen Preisen bietet die Seite Preise, zum organisatorischen Ablauf einer Beauftragung gibt es eine eigene Übersicht.