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Winterdienst & Glätte: Ratgeber rund um Schnee, Eis und die kalte Jahreszeit
Schnee und Glätte bringen in Berlin jedes Jahr dieselben Fragen mit sich: Wer muss räumen, wann, und womit? Unsere Beiträge geben praxisnahe Antworten für Eigentümer, Hausverwaltungen und Mieter.

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Schnee & GlätteHeizungsausfall im Winter6 Min. LesezeitKaum ein Thema sorgt in Berliner Häusern und Höfen so verlässlich für Diskussionen wie der Winter: Sobald die ersten Minusgrade kommen, stellt sich die Frage, wer den Gehweg räumt, womit gestreut werden darf und was passiert, wenn trotzdem jemand stürzt. Das Berliner Straßenreinigungsgesetz überträgt die Reinigungs- und Räumpflicht in aller Regel auf die Anlieger, also auf Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Diese können die Pflicht vertraglich an eine Hausverwaltung, per WEG-Beschluss oder direkt an einen Winterdienst weitergeben, bleiben rechtlich aber häufig in der Verantwortung, dass die Beauftragung sorgfältig erfolgt und die Ausführung kontrolliert wird.
In diesem Themenbereich sammeln wir Beiträge, die genau an diesen Fragen ansetzen. Ein Grundlagentext zu Fristen und Zeitfenstern der Räumpflicht zeigt, wann morgens und an Feiertagen geräumt sein muss. Ergänzend erläutert unser Beitrag zum Streumittel-Verbot in der Hauptstadt, welche Alternativen zu Salz zulässig sind und wo die seltenen Ausnahmen liegen. Wer bei akuter Glätte sofort reagieren muss, findet unter erste Schritte bei plötzlichem Blitzeis eine kurze Handlungsanleitung für die frühen Morgenstunden.
Für Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften sind vor allem Haftungsfragen wichtig: Unser Beitrag Haftungsfragen nach einem Glätteunfall ordnet ein, wann Eigentümer, Verwalter oder ein beauftragter Dienstleister für Stürze einstehen müssen, und die Checkliste für eine saubere Vertragsgestaltung zeigt, welche Punkte in eine tragfähige Beauftragung gehören. Auch das Mietrecht kommt nicht zu kurz: Unter Räumpflicht und Mietvertrag beschreiben wir, unter welchen Voraussetzungen diese Aufgabe überhaupt auf Bewohnerinnen und Bewohner abgewälzt werden darf.
Daneben geht es um die handwerkliche Seite der kalten Saison, etwa um die gelenkschonende Arbeitsweise beim Schneeschippen. Ob Sie als Eigentümerin ein Einfamilienhaus in Zehlendorf betreuen, als Verwaltung mehrere Mehrfamilienhäuser in Pankow koordinieren oder als Gewerbebetrieb einen Kundenparkplatz sicher halten müssen: Die Grundregeln zu Räumpflicht und Haftung gelten berlinweit einheitlich, ihre praktische Umsetzung unterscheidet sich aber je nach Objekt, Lage und Publikumsverkehr spürbar. Höfe mit vielen Parteien, Gewerbeeinfahrten und stark frequentierte Eingangsbereiche brauchen eine andere Taktung als eine ruhige Einfamilienhausstraße im Umland. Unsere Texte sind bewusst so geschrieben, dass sie sowohl für die Selbstorganisation als auch für die Beauftragung eines Dienstleisters brauchbar sind, und verweisen jeweils dorthin, wo eine professionelle Steuerung sinnvoll wird.
Wer die Räum- und Streueinsätze für die kommende Saison verlässlich absichern möchte, findet auf unserer Leistungsseite zum Winterdienst eine erste Einordnung zu Umfang und Preisen und kann über Kontakt ein unverbindliches Angebot anfragen. Gerade wenn mehrere Zugänge, ein Hinterhof und ein vorgelagerter Gehweg gleichzeitig betreut werden müssen, lohnt sich der Blick auf eine geplante, dokumentierte Betreuung statt spontaner Einzeleinsätze.