Ein Aufzug ist im Alltag für viele Bewohner völlig selbstverständlich, bis er ausfällt – dann wird aus einer Bequemlichkeit schnell ein echtes Problem, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Damit es so weit möglichst nicht kommt, kontrollieren wir Kabine, Türen und Notrufsystem regelmäßig mit dem Auge und koordinieren die gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
Gefragt ist dieser Service bei Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften, deren Objekte über einen Aufzug verfügen. Zur Einordnung vorab: Die Hauptprüfung und die wiederkehrenden Prüfungen des Aufzugs sind gesetzlich einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) vorbehalten, ebenso Wartung und Reparatur der Aufzugstechnik selbst, die ein zertifizierter Aufzugsbetrieb übernimmt. Unsere Aufgabe ist die laufende Sichtkontrolle zwischen den Prüfterminen sowie die Organisation rund um Termine, Zugang und Dokumentation.
Der Nutzen dieser Betreuung liegt in der Zeitspanne zwischen zwei Fachprüfungen: Diese kann je nach Anlage und Vorgabe mehrere Monate betragen, und in dieser Zeit bleibt ohne jemanden, der regelmäßig hinschaut, vieles unbemerkt – eine verschmutzte Kabine, ein loser Handlauf, eine Prüfplakette, deren Gültigkeit sich dem Ende nähert. Eine feste Ansprechperson, die den Aufzug im Blick behält, schließt diese Lücke und sorgt dafür, dass Auffälligkeiten nicht erst bei der nächsten großen Prüfung auffallen.
Kabine, Türen, Notruf und Prüfplakette im Blick
- Sichtkontrolle der Kabine: Sauberkeit, Zustand der Innenverkleidung, Funktion der Bedientasten im äußeren Erscheinungsbild, erkennbare Beschädigungen an Spiegel oder Handlauf.
- Türen: Prüfung auf sichtbare Beschädigungen, sauberes und ruhiges Schließen im Rahmen der Sichtkontrolle, ohne technische Messung.
- Notrufsystem: Sichtprüfung, dass die Notruftaste vorhanden, frei zugänglich und deutlich gekennzeichnet ist; die technische Funktionsprüfung selbst bleibt Aufgabe des Fachbetriebs.
- Prüfplakette: Kontrolle, ob die nächste Fachprüfung in Kürze ansteht, und rechtzeitige Terminkoordination mit der zuständigen Überwachungsstelle.
- Koordination bei Störung: Erstkontakt bei einer Meldung, Weiterleitung an den zuständigen Aufzugsbetrieb, Information der Bewohner bei längerem Stillstand.
Was bei einem Stillstand tatsächlich passiert
Ist niemand eingeschlossen, dokumentieren wir den Ausfall, informieren den Aufzugsbetrieb und geben eine Einschätzung zur voraussichtlichen Dauer an die Bewohner weiter. Steckt jemand in der Kabine fest, hat die Rettung über den eingebauten Notruf oberste Priorität – hierfür ist die Notrufverbindung zum Aufzugsbetrieb oder einer Notrufzentrale entscheidend, die wir im Rahmen der Sichtkontrolle regelmäßig auf Erreichbarkeit und Kennzeichnung prüfen, aber nicht selbst technisch bedienen.
Weitere technische Kontrollpunkte im gesamten Objekt ausführlich beschreibt die Seite Haustechnik-Kontrolle, zur Verkehrssicherungspflicht insgesamt siehe Verkehrssicherung.
Turnus
Die Sichtkontrolle findet üblicherweise monatlich im Rahmen des technischen Rundgangs statt. Die gesetzlich vorgeschriebene Fachprüfung erfolgt in den vom Gesetzgeber vorgegebenen Abständen durch die zugelassene Überwachungsstelle; wir merken den Termin vor und koordinieren ihn rechtzeitig mit der Hausverwaltung, damit keine Frist ungenutzt verstreicht.
Ablauf
- Bestandsaufnahme: Erfassung des vorhandenen Aufzugs, des bestehenden Wartungsvertrags und der nächsten anstehenden Prüftermine.
- Rundgangplanung: Einbindung der Sichtkontrolle in den monatlichen technischen Rundgang, abgestimmt mit den übrigen Kontrollpunkten im Objekt.
- Kontrolle: Sichtprüfung von Kabine, Türen, Notrufsystem und, soweit zugänglich, des Maschinenraums.
- Koordination: rechtzeitige Terminabstimmung mit Aufzugsbetrieb und Überwachungsstelle, bevor Fristen kritisch werden.
- Dokumentation: Ablage aller Befunde und Prüfnachweise im Objektordner, nachvollziehbar für Verwaltung und Eigentümerversammlung.
Kosten: im Paket enthalten oder nach Stundensatz
| Leistung | Beispiel | Richtwert |
|---|---|---|
| Sichtkontrolle im Rundgang | monatliche Prüfung von Kabine und Notruf | im Betreuungspaket enthalten |
| Einzelkontrolle | separater Termin ohne laufendes Betreuungspaket | ab 36 € pro Stunde netto |
| Koordination Fachprüfung | Terminabstimmung mit der Überwachungsstelle | im Stundensatz enthalten |
| Störungskoordination | Weiterleitung an den Aufzugsbetrieb bei Ausfall | ab 36 € pro Stunde netto |
| Mehrere Aufzüge | Betreuung mehrerer Anlagen im selben Objekt | Aufwand je Anlage anteilig kalkuliert |
Unsere Stundensätze und die Konditionen der Betreuungspakete sind auf der Seite Preise zusammengefasst.
Berliner Bestände
Altbauten mit nachträglich eingebauten Aufzügen haben oft ältere Anlagentechnik, bei der eine engmaschige Sichtkontrolle sinnvoll ist, um Verschleiß frühzeitig zu erkennen, gerade weil solche nachgerüsteten Schächte häufig beengter und schwerer zugänglich sind als ursprünglich geplante Anlagen. Plattenbauten verfügen häufig über mehrere baugleiche Aufzüge im selben Bestand, was die Koordination von Prüfterminen mit der Überwachungsstelle deutlich vereinfacht, da sich ein Termin gebündelt für mehrere Aufgänge vereinbaren lässt. Neubauten haben in der Regel moderne, fernüberwachte Anlagen, bei denen die Sichtkontrolle sich stärker auf Sauberkeit und Bedienkomfort konzentriert, während technische Störungen häufig schon automatisch an den Aufzugsbetrieb gemeldet werden. Bei Eigentümergemeinschaften ist der Aufzug meist Gemeinschaftseigentum mit einem eigenen Wartungsvertrag, dessen Kosten anteilig auf alle Einheiten umgelegt werden; bei Gewerbeobjekten mit Publikumsverkehr ist zusätzlich die Barrierefreiheit für Kunden und Beschäftigte relevant, weshalb ein Ausfall hier besonders schnell kommuniziert werden sollte.
Was die zugelassene Stelle übernimmt – und was wir koordinieren
Hauptprüfung, wiederkehrende Prüfungen und die technische Wartung des Aufzugs führt ausschließlich der zuständige Aufzugsbetrieb beziehungsweise die zugelassene Überwachungsstelle durch. Wir übernehmen die Sichtkontrolle im Alltag, den Erstkontakt bei einer Störungsmeldung und die organisatorische Begleitung der Prüftermine, greifen aber nicht in die Aufzugstechnik selbst ein.
Diese Trennung ist gesetzlich vorgegeben und dient der Sicherheit aller Nutzer: Ein Aufzug ist eine komplexe mechanische Anlage, deren Technik nur mit entsprechender Fachausbildung sicher gewartet werden kann. Unsere Rolle beschränkt sich bewusst auf das, was mit dem Auge erkennbar ist, und auf die verlässliche Organisation rund um die Anlage – von der Terminerinnerung bis zur vollständigen Dokumentation im Objektordner.
- Sauberkeit und Zustand der Kabine, insbesondere nach Möbeltransporten
- Erkennbare Kennzeichnung und Zugänglichkeit der Notruftaste
- Rechtzeitige Terminvormerkung für die nächste Fachprüfung
Der zweite Punkt verdient besondere Aufmerksamkeit: Im Ernstfall zählt jede Sekunde, und eine gut sichtbare, unverdeckte Notruftaste kann entscheidend sein. Wir prüfen deshalb bei jedem Rundgang, ob die Kennzeichnung noch lesbar ist und ob nichts – etwa ein abgestelltes Paket oder ein Fahrrad – den Zugang zur Taste versperrt.
Dokumentation
Jede Sichtkontrolle wird mit Datum und Befund im digitalen Ticket erfasst, Prüfnachweise der Überwachungsstelle werden zusätzlich im Objektordner abgelegt. So ist jederzeit belegbar, wann zuletzt kontrolliert und wann zuletzt fachgeprüft wurde. Als Beispiel für den Detailgrad unserer Leistungsverzeichnisse dient die PDF-Vorlage weiter oben auf der Seite.
Bei der monatlichen Sichtkontrolle fällt auf, dass die Prüfplakette in Kürze abläuft. Wir informieren die Hausverwaltung frühzeitig und stimmen rechtzeitig einen neuen Termin mit der zuständigen Überwachungsstelle ab, statt die Frist verstreichen zu lassen.
Häufige Fragen
Führen Sie die gesetzlich vorgeschriebene Aufzugsprüfung selbst durch?
Nein, diese Prüfung ist ausschließlich einer zugelassenen, unabhängigen Überwachungsstelle vorbehalten. Wir koordinieren den Termin und dokumentieren das Ergebnis vollständig im Objektordner.
Was genau ist, wenn die Prüfplakette bereits abgelaufen ist?
Ein Aufzug ohne gültige Prüfplakette darf grundsätzlich nicht weiterbetrieben werden. Fällt uns das bei der Sichtkontrolle auf, informieren wir die Hausverwaltung umgehend und dringlich, damit rechtzeitig ein neuer Termin mit der Überwachungsstelle vereinbart wird, bevor die Frist tatsächlich abläuft.
Kontrollieren Sie auch regelmäßig den Maschinenraum?
Sofern zugänglich, nehmen wir den Maschinenraum in die Sichtkontrolle mit auf, insbesondere auf Sauberkeit, Ordnung und erkennbare Auffälligkeiten am Zustand. Technische Eingriffe an der eigentlichen Antriebstechnik bleiben ausschließlich Aufgabe des Aufzugsbetriebs.
Wie genau unterscheidet sich die Betreuung bei mehreren Aufzügen im selben Objekt?
Bei mehreren Aufzügen im selben Gebäude führen wir die Sichtkontrolle für jede Anlage einzeln und sorgfältig durch und dokumentieren die Ergebnisse getrennt, auch wenn die Prüftermine der Überwachungsstelle gebündelt stattfinden.
Was tun Sie, wenn jemand im Aufzug steckenbleibt?
Wir nehmen die Meldung sofort entgegen, informieren umgehend den zuständigen Aufzugsbetrieb und begleiten die Kommunikation mit den Bewohnern, bis die Situation vollständig geklärt ist. Der Rettungsvorgang selbst läuft über die technische Notrufverbindung des Aufzugs.
Wie oft findet die Sichtkontrolle statt?
Üblich ist ein monatlicher Rundgang, der Kabine, Türen, Maschinenraum und Notrufsystem gleichermaßen einbezieht.
Was tun Sie, wenn die Kabine beschädigt aussieht?
Wir halten Kratzer oder Dellen an der Innenverkleidung fotografisch fest und geben der Hausverwaltung zügig Bescheid, damit sich klären lässt, ob eine gründliche Reinigung reicht oder tatsächlich ein Reparaturauftrag an den zuständigen Aufzugsbetrieb nötig wird.
Gibt es Unterschiede zwischen Personen- und Lastenaufzügen?
Ja, bei Lastenaufzügen in Gewerbeobjekten liegt der Fokus der Sichtkontrolle stärker auf der Ladefläche und möglichen Beschädigungen durch schweres Transportgut, während bei Personenaufzügen Komfort, Sauberkeit und Barrierefreiheit stärker im Vordergrund stehen.
Reinigen Sie auch regelmäßig die Kabine?
Die reguläre Reinigung ist Teil der Treppenhausreinigung oder kann bei Bedarf separat vereinbart werden; im Rahmen der Sichtkontrolle prüfen wir zusätzlich den optischen Zustand der Kabine.
Wer übernimmt die Wartung der Aufzugstechnik?
Die technische Wartung liegt ausschließlich beim zuständigen, zertifizierten Aufzugsbetrieb, mit dem üblicherweise ein laufender Wartungsvertrag besteht. Wir koordinieren diesen Vertrag und die gesamte Terminplanung eng mit der Hausverwaltung.
Was passiert, wenn der Aufzug längere Zeit ausfällt?
Wir informieren die Bewohner ausführlich über die voraussichtliche Dauer und halten laufend Kontakt zum Aufzugsbetrieb, bis die Anlage wieder vollständig freigegeben ist. Bei sehr langen Ausfällen sprechen wir zusätzlich mit der Hausverwaltung ab, wie mobilitätseingeschränkte Bewohner in der Zwischenzeit unterstützt werden können.
Gehört die Betreuung zur laufenden Objektbetreuung dazu?
Sie lässt sich als fester Baustein in die Objektbetreuung integrieren oder auch als eigenständiger, unabhängiger Auftrag beauftragen, ganz unabhängig von anderen Leistungen im Objekt.
Was kostet die Betreuung, wenn kein Betreuungspaket besteht?
Ohne ein laufendes Paket wird die Sichtkontrolle einfach nach dem üblichen Zeitaufwand abgerechnet, siehe dazu die Preistabelle etwas weiter oben.
Übernehmen Sie auch die Terminverwaltung für den Wartungsvertrag?
Ja, wir behalten die Fälligkeiten des bestehenden Wartungsvertrags fortlaufend im Blick und erinnern rechtzeitig an anstehende Termine, sodass der Vertrag nicht unbemerkt ausläuft oder ein wichtiger Termin verpasst wird. Dasselbe gilt für die Fristen der gesetzlich vorgeschriebenen Fachprüfung.




