Nach einer Sturmnacht zeigt sich der Schaden oft erst bei Tageslicht: verstreute Dachziegel im Hof, eine hängende Dachrinne, abgeknickte Äste über dem Gehweg. Ein zügiger, aber sicherer Rundgang hilft, Gefahrenstellen zu erkennen, bevor jemand zu Schaden kommt.

Worauf beim Rundgang zu achten ist

  • Lose oder verrutschte Dachziegel, die herabfallen könnten
  • Beschädigte oder aus der Halterung gerissene Dachrinnen und Fallrohre
  • Abgeknickte oder hängende Äste in Bäumen über Wegen, Parkplätzen oder Eingängen
  • Lose Fassadenteile, etwa Verkleidungen, Blechabdeckungen oder gelockerter Putz
  • Umgeknickte oder beschädigte Zäune, Markisen und Vordächer
  • Verstopfte Regenabläufe durch abgebrochenes Laub und Kleinäste

Schritt für Schritt: vom Boden aus prüfen

  1. Rundgang ausschließlich vom Boden aus, mit ausreichend Abstand zu Gebäude und Bäumen.
  2. Sichtprüfung des Dachs mit bloßem Auge oder Fernglas, nicht durch eigenes Besteigen.
  3. Gefahrenbereiche kennzeichnen oder absperren, etwa unterhalb eines lose hängenden Ziegels oder eines angeknacksten Astes, bis die fachgerechte Beseitigung erfolgt ist.
  4. Schäden dokumentieren: Fotos erleichtern sowohl die Beauftragung der Fachfirma als auch eine mögliche Schadensmeldung bei der Versicherung.
  5. Fachbetrieb beauftragen: Dachdecker für Dach- und Rinnenschäden, Baumpflegebetrieb für beschädigte Bäume.
  6. Nachkontrolle, sobald die Reparatur abgeschlossen ist, um sicherzustellen, dass keine weiteren losen Teile übersehen wurden.
Sichere Erstmaßnahmen nach einem Sturm
  • Gefahrenbereich unterhalb loser Dach- oder Fassadenteile absperren oder kennzeichnen
  • Herabgefallene Äste und Trümmerteile von Wegen räumen, sofern gefahrlos möglich
  • Schäden mit Fotos dokumentieren
  • Fachbetrieb für Dach, Fassade oder Baumpflege zeitnah kontaktieren
Was Sie nach einem Sturm nicht tun sollten
  • Selbst aufs Dach steigen, um lose Ziegel "schnell festzudrücken"
  • Angeknackste, aber noch hängende Äste eigenhändig absägen
  • Beschädigte Dachrinne provisorisch mit Klebeband reparieren, statt einen Fachbetrieb zu rufen
  • Gefahrenbereich unter losen Fassadenteilen ohne Absperrung passieren lassen

Blitzschutzanlagen kurz eingeordnet

Manche Gebäude verfügen über eine feste Blitzschutzanlage mit Fangstangen und Ableitungen, die bei einem direkten Blitzeinschlag die Energie kontrolliert ins Erdreich ableiten soll. Nach einem Gewitter mit vermuteten Einschlägen in der Nähe lohnt sich ein zusätzlicher Blick darauf, ob sichtbare Teile dieser Anlage unbeschädigt geblieben sind. Die fachgerechte Prüfung einer Blitzschutzanlage bleibt jedoch Aufgabe einer spezialisierten Elektrofachkraft und ist nicht Teil einer laienhaften Sichtkontrolle.

Warum Kontrolle in mehreren Etappen sinnvoll ist

Gerade bei größeren Objekten mit mehreren Gebäudeteilen empfiehlt sich eine strukturierte Kontrolle in mehreren Etappen statt eines hastigen Gesamtrundgangs: zuerst die am stärksten frequentierten Bereiche wie Hauseingänge und Parkflächen, danach Innenhöfe und schließlich weniger genutzte Randbereiche. So werden die Stellen mit dem größten Gefährdungspotenzial zuerst erfasst, auch wenn die vollständige Kontrolle etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Solaranlagen, Antennen und Satellitenschüsseln im Blick

Nach einem Sturm verdienen auch technische Aufbauten auf dem Dach besondere Aufmerksamkeit: lose Solarmodule, verbogene Antennenhalterungen oder gelockerte Satellitenschüsseln können ebenfalls zur Gefahr werden, wenn sie herabfallen. Auch hier gilt: Die Sichtprüfung erfolgt vom Boden aus, die eigentliche Kontrolle und Sicherung solcher Anlagen übernimmt eine spezialisierte Fachfirma, die mit der jeweiligen Technik vertraut ist.

Wann besondere Eile geboten ist

Hängt ein Dachteil sichtbar lose und könnte jederzeit herabfallen, oder droht ein angeknackster Ast über einem stark frequentierten Weg abzubrechen, sollte der betroffene Bereich sofort abgesperrt und der Fachbetrieb umgehend informiert werden, statt bis zum nächsten regulären Termin zu warten. Bei akuten, schwer einschätzbaren Gefahren kann im Zweifel auch die Feuerwehr über den Notruf 112 kontaktiert werden, etwa wenn ein größeres Bauteil unmittelbar abzustürzen droht.

Vorsorge: lose Gegenstände rechtzeitig verstauen

Ein Teil der Sturmvorsorge findet nicht erst nach, sondern schon vor dem Ereignis statt. Lose Gegenstände auf Balkonen, im Hof oder auf Dachterrassen sollten rechtzeitig gesichert oder ins Innere geräumt werden, da sie bei starkem Wind selbst zu Geschossen werden können. Auch ein Blick auf bereits bekannte, aber noch nicht behobene kleinere Mängel an Dach oder Fassade lohnt sich, da diese bei einem weiteren Sturmereignis schnell zu größeren Schäden anwachsen können.

Unterschied zwischen Sturmschaden und altersbedingtem Verschleiß

Nicht jeder nach einem Sturm entdeckte Schaden geht tatsächlich auf das Unwetter selbst zurück. Manche Mängel, etwa bereits lockere Ziegel oder eine vorgeschädigte Dachrinne, waren möglicherweise schon vorher vorhanden und werden durch den Sturm nur sichtbarer oder verschlimmert. Für die Versicherung kann diese Unterscheidung relevant sein, weshalb eine ehrliche, möglichst genaue Beschreibung der Beobachtung – statt einer pauschalen Zuordnung zum Sturmereignis – im Zweifel die sinnvollere Vorgehensweise ist.

Verhalten, solange das Unwetter andauert

Während ein Sturm noch andauert, sollte grundsätzlich auf jede Kontrolle im Freien verzichtet werden, auch wenn ein Schaden bereits vermutet wird. Fenster und Türen sollten geschlossen bleiben, herabfallende Gegenstände sind während eines aktiven Unwetters kaum vorhersehbar. Die eigentliche Kontrolle und Schadensaufnahme erfolgt sinnvollerweise erst, wenn der Sturm nachweislich abgezogen ist und keine weitere Böenwarnung mehr besteht.

Zusammenspiel mit Objektbegehung und Verkehrssicherung

Ein Sturmereignis ist ein guter Anlass für eine außerplanmäßige Objektbegehung, auch wenn keine offensichtlichen Schäden sichtbar sind. Beschädigte Dachrinnen und Fallrohre lassen sich häufig im Rahmen der Dachrinnenreinigung mit prüfen, auffällige Bäume im Rahmen der Verkehrssicherung und des Gehölz- und Strauchschnitts begutachten. Größere Dach- oder Fassadenschäden geben wir konsequent an spezialisierte Fachbetriebe weiter und begleiten die Koordination.

Häufige Fragen

Muss ich nach jedem stärkeren Wind einen Kontrollgang machen?

Bei alltäglichem starkem Wind reicht meist eine aufmerksame Beobachtung, bei ausgesprochenen Sturmereignissen mit Unwetterwarnung ist ein gezielter Rundgang sinnvoll.

Darf ich selbst kurz aufs Dach, um einen losen Ziegel zu sichern?

Nein, das sollte ausschließlich einem Dachdecker- oder Fachbetrieb mit entsprechender Sicherung überlassen werden. Auch scheinbar kleine Arbeiten auf dem Dach bergen erhebliches Absturzrisiko.

Wer zahlt Sturmschäden am Gebäude?

Das hängt von der jeweiligen Gebäudeversicherung und den vereinbarten Leistungen ab. Für eine verbindliche Einschätzung lohnt der direkte Kontakt zur Versicherung.

Was tun mit abgebrochenen Ästen im Hof?

Kleinere Äste können nach der Sturmkontrolle beiseite geräumt werden, größere oder noch angeknackste Äste sollten von einer Fachfirma fachgerecht entfernt werden.

Wie oft kommt es in Berlin zu relevanten Sturmschäden?

Eine pauschale Häufigkeit lässt sich seriös nicht nennen, da Wetterereignisse von Jahr zu Jahr stark schwanken. Sinnvoller als eine feste Erwartung ist eine grundsätzliche Bereitschaft, nach jeder Sturmwarnung zeitnah einen Kontrollgang einzuplanen.

Sollte ich nach jedem Sturm auch die eigene Wohnung von innen kontrollieren?

Ein kurzer Blick auf Fensterdichtungen, Rollladenkästen und Dachschrägen lohnt sich, da eindringende Feuchtigkeit nach einem Sturm nicht immer sofort auffällt. Feuchte Stellen an der Decke oder an Wänden sollten zeitnah der Hausverwaltung gemeldet werden.

Wie erkenne ich, ob meine Satellitenschüssel nach einem Sturm noch sicher befestigt ist?

Eine sichtbare Schiefstellung, gelockerte Halterungsschrauben oder ein verändertes Empfangsbild können erste Hinweise sein. Bei Unsicherheit sollte eine Fachfirma die Befestigung prüfen, bevor die Schüssel bei erneutem Wind vollständig herabfallen könnte.

Was mache ich, wenn ich einen Sturmschaden am Nachbarhaus bemerke, der mein Grundstück gefährdet?

In diesem Fall lohnt sich eine zeitnahe, sachliche Information an die betroffene Nachbarschaft oder deren Hausverwaltung, damit die Gefahr von der zuständigen Seite aus behoben werden kann. Bei akuter, unmittelbarer Gefahr ist auch hier die Feuerwehr über den Notruf 112 die richtige Anlaufstelle.

Wie lange dauert es üblicherweise, bis ein gemeldeter Sturmschaden behoben wird?

Das hängt stark von Schadensumfang, Verfügbarkeit der Fachfirma und Witterung ab und lässt sich pauschal kaum seriös beziffern. Eine provisorische Absicherung des Gefahrenbereichs überbrückt die Zeit bis zur endgültigen Reparatur, ohne dass zusätzliche Risiken entstehen.

Wer prüft, ob ein Schaden tatsächlich sturmbedingt ist oder schon vorher bestand?

In der Regel nimmt die beauftragte Fachfirma oder ein Gutachter der Versicherung eine fachliche Einschätzung vor, sofern der Schaden für eine Regulierung relevant ist. Eine möglichst genaue eigene Beschreibung des Zustands mit Datum und Foto erleichtert diese Einschätzung zusätzlich.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der Praxis unseres Hausmeisterdienstes in Berliner Wohnanlagen, Höfen und Gewerbeobjekten. Hinweise zu Recht, Steuern oder Sicherheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.