In Berlin sind Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem Berliner Straßenreinigungsgesetz grundsätzlich verpflichtet, den Gehweg vor ihrem Grundstück selbst sauber zu halten – unabhängig davon, ob die Fahrbahn davor von der Berliner Stadtreinigung übernommen wird. Ob und in welchem Umfang zusätzlich eine Reinigungsgebühr für die Fahrbahn anfällt, hängt davon ab, ob die jeweilige Straße einer Reinigungsklasse zugeordnet ist. Diese Zuordnung sowie die genauen Turnusse regelt die Satzung, die im Einzelfall geprüft werden sollte.

Gehweg und Fahrbahn sind zwei getrennte Fragen

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Trennung zwischen Gehweg und Fahrbahn. Für den Gehweg vor dem eigenen Grundstück bleibt die Kehrpflicht fast immer bei den Anliegern, ganz gleich, wie die Fahrbahn organisiert ist. Bei der Fahrbahn unterscheidet das Gesetz: Ist eine Straße einer Reinigungsklasse zugeordnet, übernimmt die Berliner Stadtreinigung das Kehren gegen eine Gebühr, die über die Grundsteuer- beziehungsweise Nebenkostenabrechnung an die Eigentümer weitergegeben wird. Fehlt diese Zuordnung, etwa bei vielen ruhigen Wohnstraßen und Nebenstraßen, bleibt die Reinigung der gesamten Straße einschließlich Fahrbahn bei den Anliegern selbst.

Was zur Reinigungspflicht gehört

Zur Pflicht gehört mehr als das bloße Kehren von Laub oder Papier. Dazu zählen typischerweise:

  • Entfernen von Unrat, Laub und Zigarettenkippen vom Gehweg
  • Freihalten von Gullys und Abläufen im eigenen Bereich
  • Beseitigung von wild abgelagertem Müll unmittelbar vor dem Grundstück
  • Pflege der Baumscheibe, soweit sie zum eigenen Gehwegabschnitt gehört

Wie oft gereinigt werden muss, hängt stark von der Lage ab: Eine belebte Einkaufsstraße mit hohem Fußgängeraufkommen verlangt spürbar häufigere Kontrollgänge als eine ruhige Wohnstraße im Außenbezirk. Verbindlich ist im Zweifel immer die aktuelle Satzung für die jeweilige Straße.

Schritt für Schritt zur organisierten Reinigung

  1. Zuständigkeit klären: Prüfen, ob die eigene Straße einer Reinigungsklasse zugeordnet ist und wer für Fahrbahn und Gehweg jeweils zuständig ist.
  2. Turnus festlegen: Je nach Lage und Laufkundschaft einen festen Rhythmus für Kontrollgänge bestimmen, etwa täglich in stark frequentierten Lagen.
  3. Zuständigkeiten im Haus verteilen: Bei mehreren Parteien klären, wer wann kehrt, oder die Aufgabe zentral an einen Dienstleister übergeben.
  4. Werkzeug bereithalten: Besen, Kehrschaufel und Müllsäcke griffbereit im Hausflur oder Keller lagern.
  5. Dokumentieren: Gerade bei Beauftragung eines Dienstleisters hilft ein kurzer, nachvollziehbarer Nachweis über durchgeführte Termine, falls die Hausverwaltung später einmal nachfragt.

Ein Blick in die Kehrmaschinen-Statistik der Stadtreinigung ist für Anlieger nicht nötig: Entscheidend bleibt, dass der eigene Gehwegabschnitt jederzeit sauber und gefahrlos begehbar ist, unabhängig davon, wie häufig die Fahrbahn selbst gereinigt wird.

Fehlerquellen im Alltag der Gehwegpflege
  • Angenommen, die Stadtreinigung übernehme automatisch auch den Gehweg
  • Baumscheibe und Gullybereich beim Kehren vergessen
  • Reinigung nur unregelmäßig, obwohl die Lage tägliche Kontrolle verlangt
  • Kehricht einfach auf die Fahrbahn oder zum Nachbargrundstück gefegt

Unterschied zum Winterdienst

Die allgemeine Reinigungspflicht gilt ganzjährig und ist rechtlich von der Räum- und Streupflicht bei Schnee und Glätte zu unterscheiden, auch wenn beide Aufgaben letztlich auf dasselbe Gesetz zurückgehen. Wer sich für die Zeitfenster und Zuständigkeiten im Winter interessiert, findet dazu eine ausführliche Übersicht in unserem Beitrag zu den Berliner Räum- und Streupflichten. Wer beide Aufgaben – Sauberkeit im Sommer und Sicherheit im Winter – aus einer Hand organisieren möchte, findet auf unserer Leistungsseite Gehweg- und Kehrdienst eine erste Einordnung.

Reinigungsklasse und Kostenbeteiligung im Detail

Die Zuordnung einer Straße zu einer Reinigungsklasse entscheidet nicht nur darüber, wer die Fahrbahn kehrt, sondern auch, in welchem Rhythmus das geschieht. Stark befahrene Hauptstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen werden in der Regel häufiger gereinigt als ruhige Nebenstraßen mit geringem Publikumsverkehr. Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet eine höhere Reinigungsklasse meist auch eine höhere jährliche Gebühr, da sich der Aufwand der Stadtreinigung in den Kosten niederschlägt. Wer die genaue Klasse der eigenen Straße nicht kennt, kann diese Angabe beim zuständigen Bezirksamt oder direkt bei der Stadtreinigung erfragen – gerade beim Kauf eines Grundstücks lohnt sich dieser Blick, weil die Gebühr über Jahre hinweg anfällt und in der Kalkulation der Nebenkosten berücksichtigt werden sollte.

Besonderheiten bei Gewerbeflächen und Sondernutzung

Grundstücke mit Gewerbenutzung, etwa Ladengeschäfte, Gastronomie oder Bürogebäude, unterliegen grundsätzlich derselben Reinigungspflicht wie Wohnhäuser, häufig kommt aber ein höheres Aufkommen an Passanten, Verpackungsmaterial und Werbematerial hinzu. Wird der Gehweg zusätzlich für eine Außengastronomie, einen Warenausräumer oder eine Sondernutzung wie ein Baugerüst beansprucht, verlangt das oft eine gesonderte Genehmigung durch das Bezirksamt, unabhängig von der allgemeinen Reinigungspflicht. Solche Sondernutzungen sollten in der Praxis nicht mit der eigentlichen Kehrpflicht verwechselt werden, auch wenn beide Themen im selben Bereich des öffentlichen Straßenlands zusammenkommen.

Wenn die Reinigungsgebühr auf der Nebenkostenabrechnung auftaucht

Für Mieterinnen und Mieter erscheint die Straßenreinigungsgebühr häufig als eigener Posten in der Betriebskostenabrechnung, sofern sie umlagefähig ausgestaltet ist. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten diesen Posten von den eigenen Kosten für die tatsächliche Kehrung des Gehwegs unterscheiden, denn Letztere fällt unabhängig von der Gebühr für die Fahrbahn an. Eine verbindliche Einordnung, welche Kosten im Einzelfall umlagefähig sind, kann an dieser Stelle nicht erfolgen; hierzu berät im Zweifel eine Hausverwaltung oder eine auf Mietrecht spezialisierte Kanzlei.

Was bei mehreren Mietparteien zu beachten ist

Bei Mehrfamilienhäusern mit mehreren Parteien stellt sich zusätzlich die Frage, wer innerhalb des Hauses tatsächlich zum Kehren eingeteilt ist. Ein einfacher, für alle sichtbarer Reinigungsplan im Treppenhaus schafft hier Klarheit und verhindert, dass sich einzelne Parteien dauerhaft aus der Verantwortung ziehen. Wo ein solcher Plan aus organisatorischen Gründen nicht funktioniert, etwa weil viele Mietparteien wechseln oder wenig Zeit füreinander aufbringen, bietet sich die zentrale Beauftragung eines Dienstleisters an, der die Aufgabe verlässlich für das gesamte Grundstück übernimmt.

Nachbarschaft und dichte Bebauung

In vielen Berliner Kiezen grenzen Gehwege unmittelbar an Vorgärten, Fahrradständer und Ladeneingänge. Wer hier kehrt, sollte auch die Nutzung durch Nachbarn und Gewerbetreibende mitdenken: Eine leere Kaffeetasse oder liegen gebliebene Werbezettel vor dem Nachbargeschäft gehören zwar nicht zur eigenen Pflicht, werden aber oft trotzdem miterledigt, weil sich Anwohnerinnen und Anwohner gegenseitig aushelfen. Diese informelle Praxis ersetzt allerdings nicht die klare rechtliche Zuordnung, falls es einmal zum Streitfall kommt.

Wann lohnt sich ein Dienstleister?

Für Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen und Gewerbeobjekte mit hohem Publikumsverkehr ist die tägliche Kehrung oft schwer aus eigener Kraft zu leisten. Hausmeister RAT übernimmt für Berliner Objekte die regelmäßige Gehwegreinigung nach vereinbartem Turnus und dokumentiert jeden Einsatz. Eine erste Preisorientierung dazu finden Sie unter Preise; wer den Bedarf für sein Objekt konkret einschätzen lassen möchte, fordert über Angebot unkompliziert eine Einschätzung an.

Häufige Fragen

Muss ich als Eigentümer wirklich selbst kehren?

In den meisten Fällen ja, zumindest für den Gehweg vor dem eigenen Grundstück. Ob zusätzlich eine Gebühr für die Fahrbahnreinigung anfällt, hängt von der Zuordnung der Straße zu einer Reinigungsklasse ab.

Was passiert, wenn ich die Pflicht ignoriere?

Bei anhaltender Verschmutzung drohen ordnungsrechtliche Konsequenzen durch die zuständige Behörde. Die genaue Ausgestaltung regelt die jeweilige Satzung, weshalb wir keine pauschale Aussage zu Bußgeldern treffen.

Gehört die Baumscheibe zu meiner Pflicht?

Die unmittelbar an den Gehweg angrenzende Baumscheibe wird meist mit erfasst, insbesondere wenn dort Laub oder Müll liegen bleibt. Im Zweifel hilft ein Blick in die aktuelle Satzung oder eine Rückfrage beim Bezirksamt.

Kann ich die Reinigungspflicht auf Mieter übertragen?

Eine Übertragung ist über die Hausordnung oder den Mietvertrag grundsätzlich möglich, sollte aber eindeutig formuliert sein. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung des jeweiligen Vertragstextes.

Reicht es, einmal pro Woche zu kehren?

Das hängt stark von der Lage ab. Eine ruhige Nebenstraße kommt oft mit seltenerer Kontrolle aus, eine belebte Geschäftsstraße verlangt in der Regel deutlich häufigere Einsätze.

Wer ist bei einem Eckgrundstück mit zwei Straßenseiten zuständig?

In der Regel müssen beide angrenzenden Gehwegabschnitte gereinigt werden, sofern sie öffentlich zugänglich sind. Die genaue Flächenabgrenzung ergibt sich aus der Satzung der jeweiligen Straße.

Ändert sich die Reinigungsklasse meiner Straße jemals?

Grundsätzlich ja, etwa nach größeren Umbaumaßnahmen im Straßenraum oder bei geänderter Verkehrsführung. Solche Änderungen werden über die aktuelle Satzung veröffentlicht und sollten bei Unsicherheit direkt beim Bezirksamt erfragt werden.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der Praxis unseres Hausmeisterdienstes in Berliner Wohnanlagen, Höfen und Gewerbeobjekten. Hinweise zu Recht, Steuern oder Sicherheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.