Als Allgemeinstrom bezeichnet man den Stromverbrauch aller gemeinschaftlich genutzten Bereiche eines Mehrfamilienhauses: Treppenhaus, Keller, Waschküche, Tiefgarage und Außenbeleuchtung. Anders als der individuelle Wohnungsstrom wird er über die Nebenkostenabrechnung auf alle Parteien im Haus verteilt, weshalb sich Einsparungen hier für die gesamte Hausgemeinschaft auszahlen.
Gerade weil niemand allein für diesen Posten verantwortlich ist, wird er im Alltag leicht übersehen: Anders als beim eigenen Stromvertrag merkt eine einzelne Partei selten unmittelbar, wenn im Keller ständig unnötig Licht brennt. Ein bewusster, regelmäßiger Blick auf diesen gemeinsamen Bereich lohnt sich deshalb besonders.
Ein Posten, der alle Parteien gemeinsam betrifft
Anders als beim individuellen Wohnungsstrom, für den jede Partei selbst verantwortlich ist, betrifft der Allgemeinstrom alle Bewohnerinnen und Bewohner gemeinsam über die Nebenkostenabrechnung. Eine Einsparung an dieser Stelle kommt deshalb nicht nur einzelnen Haushalten zugute, sondern wirkt sich unmittelbar auf die Betriebskosten des gesamten Gebäudes aus. Gerade in größeren Wohnanlagen mit vielen Aufgängen, langen Kellerfluren und ausgedehnten Außenanlagen kann der Allgemeinstrom über die Jahre zu einem spürbaren Kostenfaktor werden, wenn veraltete Technik unverändert weiterläuft.
Wo im Haus der meiste Verbrauch anfällt
| Bereich | Typische Verbraucher | Ansatzpunkt zum Sparen |
|---|---|---|
| Treppenhaus | Beleuchtung, teils Aufzug | LED-Umrüstung, Bewegungsmelder |
| Keller | Dauerbeleuchtung, Pumpen | Bewegungsmelder, Zeitschaltung |
| Außenanlage | Hofbeleuchtung, Eingangsbereich | Dämmerungsschalter statt Dauerbetrieb |
| Waschküche | Beleuchtung, teils Geräte | Zeitschaltuhren, klare Nutzungszeiten |
| Tiefgarage | Dauerlicht, Lüftung | Bewegungsmelder in wenig frequentierten Bereichen |
| Fahrradkeller | Dauerbeleuchtung, teils Ladepunkte | Bewegungsmelder, zeitlich begrenzte Zugänge |
Wie eine Nutzungsanalyse weiterhilft
Über eine kurze Beobachtungsphase lässt sich außerdem feststellen, zu welchen Tageszeiten einzelne Bereiche tatsächlich genutzt werden. Ein Kellergang, der nur wenige Male am Tag betreten wird, profitiert besonders stark von einem Bewegungsmelder, während ein Hauseingang mit ständigem Publikumsverkehr eher von einer gut abgestimmten Zeitschaltung oder Dämmerungssteuerung profitiert. Diese differenzierte Betrachtung verhindert, dass an der falschen Stelle gespart oder unnötig investiert wird.
Wann eine Bestandsaufnahme sinnvoll ist
Bevor einzelne Maßnahmen umgesetzt werden, lohnt sich eine kurze, systematische Bestandsaufnahme der vorhandenen Technik im gesamten Haus: Welche Bereiche haben noch klassische Leuchtmittel, wo laufen Zeitschaltuhren unverändert seit Jahren, und welche Außenbeleuchtung brennt auch tagsüber weiter? Eine solche Übersicht zeigt meist schnell, an welcher Stelle sich eine Investition am schnellsten auszahlt, statt wahllos einzelne Leuchten auszutauschen. Hilfreich ist dabei eine schlichte Liste je Etage und Kellerabschnitt, in der Leuchtentyp, Schaltungsart und auffällige Brenndauern notiert werden; sie dient später auch als Grundlage für Angebote von Elektrobetrieben.
Maßnahmen mit spürbarem Effekt
LED statt klassischer Leuchtmittel im gesamten Gemeinschaftsbereich senkt den Grundverbrauch bereits deutlich, unabhängig von der Schaltung. Mehr dazu im Beitrag LED und Bewegungsmelder im Treppenhaus.
Bewegungsmelder statt Dauerlicht in Kellerräumen und Fluren, die nur zeitweise genutzt werden, verhindert unnötig lange Brenndauern, ohne die Sicherheit zu beeinträchtigen.
Dämmerungsschalter für die Außenbeleuchtung sorgen dafür, dass Hofbeleuchtung nur bei tatsächlicher Dunkelheit läuft, statt über eine feste Uhrzeit unabhängig von Jahreszeit und Tageslicht.
Regelmäßige Kontrolle der Zeitschaltungen, da sich feste Schaltuhren im Jahresverlauf gegenüber den tatsächlichen Tageslichtzeiten verschieben und dadurch unnötig lange oder zu kurz schalten können.
Zusammenspiel mit dem Winterdienst
In den kalten Monaten kommt der Außenbeleuchtung eine zusätzliche Bedeutung zu: Ein gut ausgeleuchteter Eingangsbereich hilft, Glätte oder Unebenheiten auf dem Weg frühzeitig zu erkennen, was gerade in Kombination mit organisiertem Winterdienst die Verkehrssicherheit auf dem Grundstück zusätzlich erhöht. Ein Dämmerungsschalter, der die Beleuchtung an die tatsächlich kürzeren Tage im Winter anpasst, sorgt hier automatisch für längere Betriebszeiten in der dunklen Jahreszeit, ohne dass jemand die Schaltung manuell nachstellen muss.
- Alte Zeitschaltuhren, die seit Jahren nicht mehr an die Jahreszeit angepasst wurden.
- Defekte oder dauerhaft überbrückte Bewegungsmelder, die aus Bequemlichkeit auf Dauerbetrieb gestellt wurden.
- Leuchten in selten genutzten Kellerabteilen, die dennoch durchgehend brennen.
- Fehlende regelmäßige Sichtkontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage im Rahmen der Haustechnik-Kontrolle.
Wie sich Einsparungen in der Abrechnung zeigen
Da Allgemeinstrom über einen eigenen Zähler erfasst und anschließend über die Nebenkostenabrechnung verteilt wird, wirkt sich eine Senkung des Verbrauchs unmittelbar auf die Betriebskosten aller Wohnparteien aus. Anders als bei individuellen Sparmaßnahmen im eigenen Haushalt profitieren hier alle Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen von einer einmal umgesetzten technischen Verbesserung, ohne selbst aktiv werden zu müssen. Ein regelmäßiger Blick auf den entsprechenden Zähler hilft, den Effekt von Maßnahmen wie einer LED-Umrüstung nachzuvollziehen – mehr zum richtigen Ablesen im Beitrag Zählerstände richtig ablesen.
Mehrere Stellschrauben aufeinander abstimmen
Wie bei vielen technischen Optimierungen entfaltet sich der größte Effekt selten durch eine einzelne Maßnahme allein, sondern durch das Zusammenspiel mehrerer aufeinander abgestimmter Schritte: moderne Leuchtmittel, sinnvoll eingesetzte Bewegungsmelder, an die Jahreszeit angepasste Dämmerungsschalter und eine regelmäßige technische Kontrolle. Wird nur ein einzelner Baustein umgesetzt, bleibt oft ein spürbarer Teil des möglichen Einsparpotenzials ungenutzt liegen.
Was mit alten Leuchtmitteln passiert
Ausgetauschte Glühbirnen, Halogenlampen und auch defekte LED-Leuchten gehören nicht in den regulären Hausmüll, sondern werden über den Elektro- und Elektronikschrott entsorgt, meist über einen Wertstoffhof oder eine entsprechende Sammelstelle. Bei einer größeren Umrüstung mit vielen ausgetauschten Leuchten übernimmt der beauftragte Fachbetrieb häufig auch die fachgerechte Entsorgung der alten Technik im Rahmen des Auftrags.
Ein häufig übersehener Nebeneffekt
Neben der reinen Stromersparnis bringt eine LED-Umrüstung oft einen weiteren, seltener bedachten Vorteil mit sich: Ältere Halogen- oder Glühlampen erzeugen im Betrieb spürbar Wärme, was in kleinen, schlecht belüfteten Kellerräumen mit häufig brennendem Dauerlicht sogar zu erhöhter Luftfeuchtigkeit und in seltenen Fällen zu vorzeitiger Materialermüdung an Lampenfassungen führen kann. LED-Technik erzeugt bei vergleichbarer Helligkeit deutlich weniger Abwärme und entlastet damit auch das unmittelbare Umfeld der Leuchte, was in engen Kellerverschlägen und Abstellräumen einen spürbaren Unterschied machen kann.
Laufende Kontrolle von Beleuchtung und Zeitschaltungen
Im Rahmen der Haustechnik-Kontrolle prüfen wir regelmäßig die Beleuchtung in Treppenhaus, Keller und Außenbereich auf Defekte, veraltete Leuchtmittel oder falsch eingestellte Zeitschaltungen und melden Auffälligkeiten an die Hausverwaltung. Für eine größere Umrüstung mit neuer Verkabelung oder zusätzlichen Bewegungsmeldern koordinieren wir den Einsatz eines Elektrofachbetriebs; Eingriffe an der Elektroinstallation selbst bleiben diesem vorbehalten. Ergänzend lässt sich der Allgemeinstrom als Teil einer laufenden Objektbetreuung fortlaufend im Blick behalten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist ein üblicher Anteil an Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung?
Eine feste, verlässliche Zahl dafür gibt es nicht, da der Anteil stark von Gebäudegröße, Ausstattung und vorhandener Technik im jeweiligen Objekt abhängt. Ein Vergleich der eigenen Abrechnung über mehrere Jahre gibt am ehesten Aufschluss über Veränderungen.
Wer entscheidet über eine Umrüstung auf LED und Bewegungsmelder?
In der Regel die Hausverwaltung beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Instandhaltung. Ein Hausmeisterdienst kann Auffälligkeiten melden und die Umsetzung koordinieren, die Entscheidung selbst liegt aber immer bei den Eigentümern beziehungsweise der zuständigen Eigentümerversammlung.
Lohnt sich ein Dämmerungsschalter auch bei wenig genutzter Außenbeleuchtung?
Ja, gerade bei selten genutzten Bereichen verhindert ein Dämmerungsschalter unnötigen Dauerbetrieb bei Tageslicht und passt sich automatisch an die Jahreszeit an, ohne dass jemand die Schaltzeiten manuell nachstellen muss.
Kann ich als Mieter selbst etwas gegen hohen Allgemeinstrom tun?
Direkten Einfluss auf die technische Ausstattung haben Mieterinnen und Mieter meist nicht, können aber Auffälligkeiten wie dauerhaft brennendes Licht oder defekte Schalter an die Hausverwaltung melden und so indirekt zu einer schnelleren Behebung beitragen.
Zählt der Strom für den Aufzug auch zum Allgemeinstrom?
Ja, sofern ein Aufzug vorhanden ist, zählt sein Stromverbrauch üblicherweise ebenfalls zum Allgemeinstrom und wird entsprechend über die Nebenkostenabrechnung verteilt, auch wenn der Aufzugsbetrieb selbst separaten technischen Vorgaben unterliegt.
Wirkt sich eine Solaranlage auf dem Dach auf den Allgemeinstrom aus?
Ist eine solche Anlage vorhanden und speist sie in den Allgemeinstromkreis ein, kann sie den zugekauften Anteil spürbar senken. Die konkrete technische und vertragliche Ausgestaltung regelt in solchen Fällen die Hausverwaltung gemeinsam mit dem Energieversorger, unabhängig von den hier beschriebenen Verhaltens- und Technikmaßnahmen.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der Praxis unseres Hausmeisterdienstes in Berliner Wohnanlagen, Höfen und Gewerbeobjekten. Hinweise zu Recht, Steuern oder Sicherheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.




