Bei einer angekündigten Sturmwarnung sollten Sie lose Gegenstände im Garten, auf Balkonen und Terrassen sichern oder ins Innere bringen, Fenster und Türen fest verschließen und Mülltonnen sowie leichte Gartenmöbel gegen Umkippen sichern. Erkennbar geschwächte Äste oder Bäume mit sichtbaren Schäden sollten möglichst schon vor der Sturmwarnung von einem Fachbetrieb begutachtet werden, da eine kurzfristige Behandlung während des Sturms selbst kaum mehr möglich ist.

Warum rechtzeitiges Handeln mehr bringt als Reagieren

Sobald ein Sturm tatsächlich einsetzt, ist es für viele Sicherungsmaßnahmen bereits zu spät oder zu gefährlich, sie noch durchzuführen – wer dann noch versucht, Gegenstände einzusammeln oder Äste zu sichern, setzt sich selbst einem erheblichen Risiko aus. Deshalb sollte die eigentliche Vorbereitung immer rechtzeitig vor dem Ereignis erfolgen, sobald eine Sturmwarnung für die kommenden Stunden oder den nächsten Tag vorliegt. Wetterdienste geben solche Warnungen inzwischen meist ausreichend früh heraus, um in Ruhe die wichtigsten Schritte durchzugehen.

Checkliste für Garten, Balkon, Fenster und Türen

Bereich Maßnahme Warum wichtig
Garten und Balkon lose Gegenstände sichern oder einräumen verhindert Flugobjekte und Schäden
Bäume und Sträucher auf sichtbare Schäden prüfen erkennt Bruchgefahr frühzeitig
Fenster und Türen fest verschließen, Rollläden herunterlassen schützt vor Windsog und Glasbruch
Mülltonnen gegen Umkippen sichern oder ins Innere holen vermeidet umherfliegende Tonnen
Dach und Fassade lose Ziegel oder Verkleidungen melden verhindert Folgeschäden bei Sturm

Schritt für Schritt zur Sturmsicherheit

  1. Wetterwarnung ernst nehmen: Sobald eine amtliche Sturmwarnung vorliegt, mit der Vorbereitung beginnen, statt abzuwarten.
  2. Außenbereich räumen: Gartenmöbel, Sonnenschirme, Blumentöpfe und andere lose Gegenstände sichern oder ins Innere bringen.
  3. Bäume und Sträucher prüfen: Auffällige Schäden, abgestorbene Äste oder eine erkennbare Schräglage frühzeitig von einem Fachbetrieb begutachten lassen.
  4. Fenster und Türen kontrollieren: Rollläden herunterlassen, Fenster fest schließen, Dachfenster besonders sorgfältig prüfen.
  5. Fahrzeuge absichern: Wenn möglich, nicht direkt unter großen Bäumen parken.
  6. Notfallkontakte bereithalten: Wissen, wen man im Ernstfall kontaktieren kann, etwa einen Hausmeisterservice oder Notdienst.
Typische Fehler bei der Sturmvorbereitung
  • Vorbereitung erst begonnen, als der Sturm bereits eingesetzt hatte
  • Mülltonnen und leichte Gegenstände ungesichert im Hof belassen
  • Erkennbar geschädigte Äste nicht rechtzeitig fachlich begutachten lassen
  • Während des Sturms selbst versucht, draußen noch etwas zu sichern

Bäume und die Berliner Baumschutzverordnung

Größere Bäume auf dem eigenen Grundstück unterliegen in Berlin häufig der Baumschutzverordnung, die Eingriffe wie Fällungen oder größere Rückschnitte an bestimmte Voraussetzungen knüpft. Auch bei erkennbarer Sturmgefahr darf ein geschützter Baum nicht einfach eigenmächtig gefällt werden – im Zweifel ist die zuständige Stelle einzubeziehen, insbesondere wenn keine unmittelbare, akute Gefahr vorliegt. Mehr zu den Regeln rund um Baumfällungen in Berlin lesen Sie in unserem separaten Beitrag zur Berliner Baumschutzverordnung. Diese Ausführungen sind allgemein gehalten und keine rechtsverbindliche Auskunft für Ihren konkreten Einzelfall.

Versicherungsfragen: was die Police abdeckt

Ein Blick in die eigene Gebäude- oder Hausratversicherung vor der eigentlichen Sturmsaison lohnt sich, um zu wissen, welche Schäden grundsätzlich abgedeckt sind und welche nicht. Manche Policen setzen zudem eine gewisse Sorgfaltspflicht voraus, etwa dass erkennbar geschädigte Bäume rechtzeitig behandelt wurden, bevor ein Schaden eintritt. Wer diese Vorgaben kennt, kann im Schadensfall schneller und mit besseren Erfolgsaussichten reagieren, statt sich erst nach dem Ereignis mit den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen. Für eine verbindliche Einschätzung der eigenen Police empfiehlt sich immer eine Rückfrage direkt beim Versicherer.

Der Rundgang danach: Dach, Äste, Dachrinne

Nach einem Sturm lohnt sich ein aufmerksamer Rundgang über das Grundstück: Sind Dachziegel verrutscht oder heruntergefallen, liegen Äste im Garten oder auf dem Gehweg, ist die Dachrinne durch herabfallendes Material beschädigt? Solche Schäden sollten zeitnah dokumentiert und, wo nötig, von Fachbetrieben geprüft werden, bevor Folgeschäden entstehen, etwa durch eindringende Feuchtigkeit an einer beschädigten Dachstelle. Auch der Gehweg vor dem Grundstück sollte auf herabgefallene Äste oder Trümmer geprüft und bei Bedarf umgehend gesichert werden, da hier eine ähnliche Verkehrssicherungspflicht wie bei Glätte oder Dachlawinen greift.

Freistehend oder Blockrand: wie exponiert ein Gebäude ist

Nicht jedes Grundstück ist gleich sturmgefährdet. Freistehende Gebäude ohne umgebende Bebauung sind stärker dem Wind ausgesetzt als Häuser in geschlossener Blockrandbebauung, wie sie in vielen Berliner Innenstadtvierteln üblich ist. Besonders exponierte Bereiche wie Dachgauben, freistehende Antennen, Satellitenschüsseln oder locker befestigte Fassadenelemente verdienen bei einer Sturmwarnung zusätzliche Aufmerksamkeit. Auch Baugerüste, sofern auf dem Grundstück vorhanden, sollten vor einer angekündigten Sturmlage von der ausführenden Baufirma gesondert kontrolliert und gegebenenfalls zusätzlich gesichert werden.

Kommunikation mit Bewohnerinnen und Bewohnern

Bei größeren Wohnanlagen oder Gewerbeobjekten lohnt sich vor einer angekündigten Sturmlage eine kurze, sichtbare Information an alle Bewohnerinnen und Bewohner oder Mieterinnen und Mieter, etwa über einen Aushang im Treppenhaus. Ein solcher Hinweis kann daran erinnern, eigene Gegenstände auf Balkonen zu sichern, Fenster zu schließen und Fahrzeuge nicht direkt unter Bäumen zu parken. Diese einfache Maßnahme reduziert das Risiko von Schäden zusätzlich, ohne dass eine zentrale Stelle jeden einzelnen Balkon oder jede Terrasse persönlich kontrollieren müsste.

Wann ein Fachbetrieb tätig werden sollte

Für die Begutachtung und gegebenenfalls den fachgerechten Rückschnitt gefährdeter Bäume ist grundsätzlich ein Fachbetrieb mit entsprechender Qualifikation zuständig, größere Baumpflegemaßnahmen und Fällungen erfordern zudem häufig eine Genehmigung. Hausmeister RAT übernimmt die regelmäßige Sichtkontrolle des Grundstücks für betreute Objekte und koordiniert bei erkennbarem Bedarf einen geeigneten Fachbetrieb für Baumpflege oder Rückschnitt; mehr dazu auf unserer Leistungsseite Gehölz- und Strauchschnitt. Für die kurzfristige Sicherung gefährdeter Bereiche nach einem Sturm steht außerdem unser Hausmeister-Notdienst bereit, für dauerhafte Absicherung erkannter Gefahrenstellen unsere Verkehrssicherung.

Kurz beantwortet

Woran erkenne ich eine windexponierte Lage meines Grundstücks?

Freistehende Gebäude, Ecklagen an breiten Straßen und Grundstücke in der Nähe offener Flächen wie Parks oder Feldern sind meist stärker exponiert als dicht bebaute Innenhoflagen; ein Blick auf die unmittelbare Umgebung gibt erste Hinweise.

Wie früh sollte ich mit der Sturmvorbereitung beginnen?

Sobald eine offizielle Sturmwarnung für die kommenden Stunden oder den nächsten Tag vorliegt, sollten Sie zügig mit den wichtigsten Sicherungsmaßnahmen beginnen.

Darf ich einen sturmgeschädigten Baum sofort selbst fällen?

Bei akuter, unmittelbarer Gefahr kann ein Notfall vorliegen, in dem schnelles Handeln vorrangig ist; ansonsten gilt grundsätzlich die Baumschutzverordnung, weshalb im Zweifel ein Fachbetrieb und die zuständige Stelle einzubeziehen sind.

Was mache ich mit umgestürzten Ästen auf dem Gehweg?

Sofern die Fläche in Ihrer Reinigungspflicht liegt, sollten Äste zeitnah entfernt werden, damit keine Sturzgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger entsteht, größere Stücke sollten dabei mit Handschuhen angefasst werden.

Reicht eine einmalige Kontrolle vor dem Winter aus?

Nein, da sich der Zustand von Bäumen und Gebäudeteilen im Lauf der Saison ändern kann, empfiehlt sich vor jeder angekündigten Sturmlage ein erneuter kurzer Rundgang.

Sollte ich bei Sturmwarnung zu Hause bleiben?

Eine pauschale Pflicht dazu gibt es nicht, bei sehr schweren Sturmwarnungen raten Behörden aber häufig dazu, nicht notwendige Wege im Freien zu vermeiden, besonders in der Nähe von Bäumen.

Was tue ich mit Fahrrädern und anderen Gegenständen im Hof?

Wenn möglich, sollten auch diese vor dem Sturm an einen geschützten, überdachten Ort gebracht oder zumindest fest an einem stabilen Ständer gesichert werden, damit sie nicht umherfliegen.

Muss ich als Mieterin oder Mieter selbst für Sturmschäden am Gebäude aufkommen?

In der Regel nicht, solange kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt; Schäden an der Bausubstanz selbst fallen meist in die Verantwortung des Eigentümers beziehungsweise dessen Versicherung, eigene Gegenstände auf dem Balkon sind davon aber meist ausgenommen.

Wie verhalte ich mich, wenn während des Sturms bereits ein Baum umgestürzt ist?

Halten Sie ausreichend Abstand, betreten Sie die betroffene Fläche nicht und informieren Sie zeitnah die Hausverwaltung oder, bei akuter Gefahr für Personen, den zuständigen Notdienst, bevor Sie selbst versuchen, den Baum zu bewegen.

Über diesen Beitrag

Geschrieben aus der Praxis unseres Hausmeisterdienstes in Berliner Wohnanlagen, Höfen und Gewerbeobjekten. Hinweise zu Recht, Steuern oder Sicherheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.