Nasses, festgetretenes Laub verringert die Reibung zwischen Schuhsohle und Untergrund fast so stark wie Glätte im Winter und ist deshalb eine ernstzunehmende, oft unterschätzte Sturzgefahr auf Gehwegen, Treppen und Höfen. Die wirksamste Vorbeugung ist ein regelmäßiges, zeitnahes Entfernen des Laubs, bevor es durch Feuchtigkeit und Tritt zu einer glatten, festen Schicht zusammengepresst wird.
Warum feuchte Blätter so glitschig sind
Frisch gefallenes, trockenes Laub ist selbst kaum rutschig – erst durch Feuchtigkeit, sei es Regen, Tau oder Nebel, verändert sich die Oberfläche der Blätter chemisch und wird glitschig. Kommt dann noch wiederholtes Betreten hinzu, verdichtet sich das Laub zu einer dünnen, glatten Schicht, die sich kaum noch von echter Glätte unterscheidet. Besonders tückisch sind mit Laub bedeckte Stufen und Übergänge, da hier die Rutschgefahr oft erst im letzten Moment bemerkt wird, wenn der Fuß bereits auf der glatten Fläche aufsetzt.
Wer ist für die Beräumung verantwortlich?
Ähnlich wie bei der winterlichen Räum- und Streupflicht liegt die grundsätzliche Reinigungspflicht für den angrenzenden Gehweg auch im Herbst bei den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, sofern die Fläche nicht in die Zuständigkeit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe fällt. Details zu dieser generellen Zuständigkeit, wie sie im Winter für Schnee und Eis gilt, erläutern wir in unserem Beitrag zur Räum- und Streupflicht. Die Pflicht kann ebenso wie im Winter an Mieterinnen und Mieter oder an einen Dienstleister übertragen werden, üblicherweise über die Hausordnung oder den Mietvertrag.
Schritt für Schritt gegen Laubglätte
- Regelmäßige Kontrolle: Besonders bei starkem Laubfall täglich prüfen, ob sich auf Gehweg oder Treppe Laub angesammelt hat.
- Frisches Laub sofort entfernen: Trockenes Laub lässt sich deutlich leichter kehren als bereits durchnässtes und festgetretenes.
- Kritische Stellen priorisieren: Treppenstufen, Rampen und Hauseingänge zuerst behandeln.
- Geeignetes Werkzeug nutzen: Besen oder Laubbläser für trockenes Laub, Schaufel und Rechen für bereits nasses, schwereres Material.
- Material fachgerecht entsorgen: Über die Biotonne, Kompostierung oder eine professionelle Grünschnitt-Entsorgung.
- Laub erst entfernt, wenn es bereits durchnässt und festgetreten war
- Nur die Hauptfläche gekehrt, Treppenstufen und Randbereiche übersehen
- Laub in die Straße oder auf den Nachbargehweg gekehrt
- Nasses Laub einfach liegen gelassen, weil „es von selbst verrottet"
Besonders gefährdete Bereiche in Berlin
In vielen Berliner Wohnvierteln säumen große, alte Bäume die Straßen, was im Herbst zu erheblichem Laubaufkommen führt, besonders in windgeschützten Höfen und an Straßen mit dichtem Baumbestand. Gerade unter großen Kastanien, Linden oder Platanen sammelt sich das Laub oft in dichten Schichten, die deutlich mehr Aufmerksamkeit erfordern als vereinzelte Blätter. Auch schattige, wenig besonnte Bereiche bleiben länger feucht und damit rutschig, selbst wenn sonnigere Abschnitte des Gehwegs bereits abgetrocknet sind.
Sturzrisiko in Zahlen: warum Prävention sich auszahlt
Stürze im Herbst durch nasses Laub gehören zu den häufigeren Ursachen für Verletzungen im öffentlichen Raum, auch wenn sie seltener thematisiert werden als winterliche Glätte. Gerade ältere Menschen, die auf einen sicheren, gleichmäßigen Untergrund angewiesen sind, geraten an laubbedeckten Stufen und Übergängen überproportional oft in Gefahr. Eine regelmäßige, konsequente Beräumung ist deshalb nicht nur eine rechtliche Pflicht, sondern trägt spürbar zur Sicherheit der gesamten Nachbarschaft bei, gerade in dicht bewohnten Straßenzügen mit viel Fußgängerverkehr.
Private Höfe, Terrassen und Gemeinschaftsflächen
Neben dem öffentlichen Gehweg sammelt sich Laub in Berliner Wohnanlagen häufig auch in Innenhöfen, auf Terrassen und rund um Fahrradabstellplätze. Auch wenn hier keine identische gesetzliche Pflicht wie am öffentlichen Gehweg besteht, sollten Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen diese Flächen aus Gründen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ebenfalls regelmäßig von rutschigem Laub befreien. Gerade Zugänge zu Kellerabgängen, Mülltonnenplätzen und Fahrradkellern verdienen hier besondere Aufmerksamkeit, da sie täglich von vielen Bewohnerinnen und Bewohnern genutzt werden.
Zusammenhang mit der Wintervorbereitung
Die Laubbeseitigung im Herbst ist zugleich ein guter Anlass, weitere Punkte der Wintervorbereitung mit zu erledigen, etwa den letzten Rückschnitt von Sträuchern oder das Entleeren von Wasseranschlüssen. Eine ausführliche Übersicht dazu finden Sie in unserer Checkliste für den winterfesten Garten. Wer bei starkem Wind zusätzlich herabfallende Äste erwartet, sollte auch einen Blick in unseren Beitrag zur Vorbereitung auf Sturmwarnungen werfen.
Rad- und Gehwege sowie Vorgärten
Auch abseits des klassischen Gehwegs verdient Laub Aufmerksamkeit: Auf kombinierten Rad- und Gehwegen kann eine dünne Laubschicht für Fahrradfahrende besonders tückisch sein, da sie bei höherer Geschwindigkeit weniger Zeit haben, auf plötzlich rutschigen Untergrund zu reagieren. In Vorgärten wiederum ist Laub grundsätzlich weniger problematisch und darf dort auch länger liegen bleiben, solange es nicht direkt an den Gehweg angrenzt oder von dort verweht wird. Diese Unterscheidung hilft, den täglichen Aufwand sinnvoll zu begrenzen, ohne die eigentliche Sicherheitsaufgabe zu vernachlässigen.
Wann sich ein regelmäßiger Laubdienst lohnt
Bei Grundstücken mit großem, altem Baumbestand fällt über mehrere Wochen im Herbst kontinuierlich Laub an, was eine tägliche oder mehrmals wöchentliche Kontrolle erfordert – für viele Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Hausverwaltungen zeitlich kaum leistbar. Hausmeister RAT übernimmt für betreute Objekte die regelmäßige Laubbeseitigung während der gesamten Herbstsaison und sorgt zusätzlich für die fachgerechte Entsorgung über unsere Grünschnitt-Entsorgung. Für die abschließende Reinigung von Gehwegen nach der Laubsaison steht außerdem unser Gehweg- und Kehrdienst bereit.
Häufige Fragen
Muss ich auch fremdes Laub von Nachbarbäumen entfernen?
Entscheidend ist nicht, von welchem Baum das Laub stammt, sondern welcher Gehweg betroffen ist; die Reinigungspflicht bezieht sich auf die eigene Gehwegfläche, unabhängig davon, woher das Laub ursprünglich kam und wie weit es geweht wurde.
Wie oft sollte ich im Herbst kontrollieren?
Bei starkem Laubfall und feuchtem Wetter empfiehlt sich eine tägliche Kontrolle, bei trockenem Wetter und wenig Baumbestand reicht oft ein Blick alle paar Tage, vorausgesetzt es steht kein starker Wind bevor.
Was mache ich mit großen Mengen Laub?
Eine kleinere Menge wandert problemlos auf den eigenen Komposthaufen, bei größeren Mengen ist die Biotonne oder eine organisierte Abfuhr die praktikablere Lösung, statt alles ungeordnet an einer einzigen Stelle im Garten aufzuhäufen.
Gilt für Laub dieselbe Uhrzeitregelung wie für die Winterstreupflicht?
Eine identische feste Uhrzeitregelung wie im Winter gibt es für Laub nicht in gleicher Form, dennoch sollte die Gefahr zeitnah nach ihrem Entstehen beseitigt werden, um Stürze zu vermeiden.
Was tue ich, wenn Laub auf der Straße statt auf dem Gehweg liegt?
Für die Fahrbahn selbst sind in der Regel die Berliner Stadtreinigungsbetriebe zuständig; gefährdet das Laub dort erkennbar den Verkehr, kann eine kurze Meldung an die zuständige Stelle sinnvoll sein, statt selbst auf der Fahrbahn tätig zu werden.
Sollte ich Laub eher mit einem Laubbläser oder von Hand entfernen?
Ein Laubbläser eignet sich gut für trockenes, lockeres Laub auf größeren Flächen, während sich bereits nasses, festsitzendes Laub meist besser mit Rechen oder Schaufel von Hand entfernen und anschließend fachgerecht entsorgen lässt.
Wie gehe ich mit Laub auf einer stark geneigten Zufahrt um?
An Gefällstrecken ist besondere Sorgfalt gefragt, da sich Laub dort mit der Zeit zu einer regelrechten Rutschbahn verdichten kann; hier empfiehlt sich eine häufigere Kontrolle als auf ebenen Flächen, gerade nach Regen mit anschließender Abkühlung.
Kann ich Laub auch einfach liegen lassen, wenn kaum jemand vorbeikommt?
Auch bei wenig Publikumsverkehr bleibt die grundsätzliche Reinigungspflicht bestehen; bei sehr geringem Fußgängeraufkommen lässt sich das Kontrollintervall aber realistisch etwas großzügiger ansetzen als an einer belebten, viel begangenen Straße mit hohem Aufkommen.
Wirkt sich Laub auch auf die Haftung ähnlich wie bei winterlicher Glätte aus?
Grundsätzlich gelten ähnliche Überlegungen wie bei einem Sturz auf Schnee oder Eis: Wichtig ist vor allem, wie lange die Gefahr schon unbeseitigt bestand und wie zeitnah nach ihrem Entstehen eine Reaktion realistisch möglich gewesen wäre, bevor jemand darauf ausrutscht.
Über diesen Beitrag
Geschrieben aus der Praxis unseres Hausmeisterdienstes in Berliner Wohnanlagen, Höfen und Gewerbeobjekten. Hinweise zu Recht, Steuern oder Sicherheit geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.




